Cars meet Photographers / Deep on Island · 2026-09-20-v3

Anbieter und wesentliche Vertragsinhalte

Mathias Böhm, FRZN.time Photography, Sebastian-Bach-Straße 47, 04109 Leipzig, Deutschland. E-Mail: Anmeldung (at) carsmeetphotographers.de. Telefon: 0175 9211389.

Fotografen können Bilder und Galerien nicht selbst löschen. Rechtmäßig veröffentlichte Bilder sollen aufgrund der beschriebenen Archivlizenz auch nach Ende des Kontos erhalten bleiben. Zusätzlich gilt die unentgeltliche, weltweite Galeriewerbung nach A13. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Registrierung ausschließlich ab 18 Jahren.

A1 Vertragspartner und Gegenstand der Nutzung

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten zwischen dem im Anbieterabschnitt bezeichneten Betreiber und der natürlichen oder rechtsfähigen Person, für die ein Fotografenkonto eingerichtet wird. Sie betreffen die Nutzung der Eventgalerie zum Hochladen, Ordnen, Benennen, Prüfen, Veröffentlichen und Teilen von Fotografien sowie die damit verbundenen Kontofunktionen. Abweichende Einzelvereinbarungen haben im gesetzlich vorgesehenen Umfang Vorrang.

1.2 Die öffentliche Betrachtung der Galerie erfordert grundsätzlich kein Fotografenkonto. Für Betrachter gelten die bei den Bildern zugänglich gemachten Nutzungshinweise und das Gesetz. Die alleinige öffentliche Abrufbarkeit begründet keine unbegrenzte Lizenz. Diese Fotografenbedingungen werden nicht dadurch zu einem Vertrag mit jedem Besucher, dass sie im Fußbereich der Website verlinkt sind.

1.3 Als Fotograf wird nachfolgend auch eine Fotografin oder ein berechtigtes Unternehmen bezeichnet. Der Kontoinhaber muss berechtigt sein, die hochgeladenen Inhalte bereitzustellen und die vereinbarten Rechte einzuräumen. Wer für ein Unternehmen handelt, muss hierzu vertretungsberechtigt sein. Die technische Registrierung eines Mitarbeiters verleiht dem Betreiber keine weitergehenden Rechte an Werken anderer Personen.

2 Leistungsumfang

2.1 Die Galerie ordnet Inhalte grundsätzlich nach Jahr, Treffen und Fotografenbereich. Mehrere Fotografen können dasselbe Treffen verwenden. Der Betreiber weist dem Fotografen einen oder mehrere Bereiche zu. Innerhalb der freigegebenen Bereiche können Bilder hochgeladen und Bildtexte bearbeitet werden. Die Auswahl eines anderen Jahres oder Treffens darf nicht dazu verwendet werden, die Zuordnung zu einem fremden Bereich zu umgehen.

2.2 Ein Fotograf kann vorhandene Treffen über die Suche auswählen und, soweit die Funktion freigeschaltet ist, ein fehlendes Treffen anlegen. Ähnliche Namen sind vor einer Neuanlage zu prüfen. Der Betreiber darf sachlich identische Treffen oder offensichtliche Schreibvarianten nach Prüfung vereinheitlichen, ohne dadurch Urheberschaft oder Rechteinhaberschaft neu zu bestimmen.

2.3 Eine Galerie wird öffentlich grundsätzlich erst sichtbar, wenn sie freigegebene Inhalte enthält. Leere Bereiche dürfen intern für die spätere Zuordnung bestehen. Die technische Anzeige einer Galerie oder eines Vorschaubilds ist keine Zusage einer dauerhaften Veröffentlichung. Der Betreiber ist weder allein aufgrund der Aufnahme in die Galerie Veranstalter jedes dort bezeichneten Treffens noch Auftraggeber aller abgebildeten Shootings.

2.4 Persönliche Galerielinks zeigen die freigegebenen Inhalte der zugewiesenen Bereiche. Andere Fotografen werden in dieser Ansicht ausgeblendet. Die Bilder können zugleich weiterhin in der allgemeinen Galerie auffindbar sein. Der Link ist teilbar und stellt weder einen vertraulichen Kundenbereich noch eine Zugriffssperre dar.

3 Entgelt und wirtschaftliche Funktionen

3.1 Die hier beschriebene Grundnutzung des Fotografenkontos ist unentgeltlich. Durch die Registrierung werden weder ein kostenpflichtiges Abonnement noch eine Verpflichtung zum Erwerb von Speicherplatz, Prints oder Zusatzleistungen abgeschlossen. Künftige kostenpflichtige Angebote erfordern eine gesonderte, eindeutig erkennbare Vereinbarung.

3.2 Diese Fassung begründet keinen Verkauf von Bilddateien, keinen Druckauftrag und keine Provisionsvereinbarung. Bankdaten sind für die gegenwärtige Grundnutzung nicht erforderlich. Ein späterer Verkaufsdienst muss insbesondere Verkäuferstellung, Preise, Steuern, Kosten, Auszahlung, Anbieterbedingungen und Datenschutz vor Vertragsschluss offenlegen. Eine unbekannte Schnittstelle oder ein später auszuwählender Dienstleister ist nicht bereits durch diese Bedingungen beauftragt.

3.3 Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben auch bei unentgeltlicher Nutzung unberührt. Soweit ein digitales Produkt rechtlich gegen Bereitstellung personenbezogener Daten angeboten wird, sind die einschlägigen Schutzvorschriften zu beachten. Die Bezeichnung als kostenlos schließt ihre Anwendbarkeit nicht automatisch aus.

A2 Einladung Registrierung und Kontosicherheit

4 Einladung und Vertragsschluss

4.1 Der Betreiber weist vor der Einladung einen oder mehrere Fotografenbereiche zu und versendet den persönlichen Einrichtungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Interessenten können eine Einladung unter Anmeldung (at) carsmeetphotographers.de anfragen; eine offene Selbstregistrierung besteht nicht. Ein neu angelegter leerer Bereich bleibt öffentlich verborgen. Einladungslinks dürfen nicht öffentlich verbreitet oder zur Übernahme eines fremden Kontos verwendet werden.

4.2 Der Empfänger setzt ein eigenes Passwort und bestätigt dieses. Anschließend trägt er seine vollständigen Pflichtangaben ein und kann freiwillige Profilangaben ergänzen. Vor dem Abschluss kann er Eingaben korrigieren sowie Bedingungen und Datenschutzhinweise lesen und speichern. Vertragssprache ist Deutsch. Volljährige Fotografen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können ebenfalls eingeladen werden; die deutschsprachige Vertragsfassung gilt vorbehaltlich zwingender anwendbarer Schutzvorschriften.

4.3 Das Angebot zur Einrichtung des eingeladenen Fotografenkontos wird mit dem eindeutig bezeichneten Abschluss der Registrierung unter Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen angenommen, wenn das System die Registrierung erfolgreich bestätigt. Wird der Vorgang wegen ungültiger Einladung, fehlender Pflichtangaben oder fehlender Zustimmung zurückgewiesen, ist der Registrierungsabschluss nicht erfolgt. Eine bloße Vormerkung durch den Betreiber bedeutet noch keine Zustimmung des Fotografen.

4.4 Der Registrierungslink ist nach der gegenwärtigen technischen Ausgestaltung sieben Tage gültig und nur einmal verwendbar. Bereits verbrauchte, widerrufene oder abgelaufene Links werden zurückgewiesen. Ein neuer Link ist beim Betreiber anzufordern. Die Benachrichtigung über eine Einladung ist keine Werbeeinwilligung. Die Annahme und die dabei geltende Vertragsfassung werden intern dokumentiert. Eine zusätzliche automatische E-Mail allein wegen der Zustimmung wird nicht versendet. Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung einer Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bleiben unberührt und sind gegebenenfalls gesondert zu erfüllen.

5 Angaben und Berechtigung

5.1 Der Fotograf macht richtige und aktuelle Angaben zu seiner Person, seiner Vertretungsberechtigung und seinen Kontaktmöglichkeiten. Pflichtangaben dürfen nicht durch Daten unbeteiligter Personen ersetzt werden. Die Adresse muss die Person beziehungsweise das vertretene Unternehmen tatsächlich erreichen können. Die Nutzung eines bekannten Instagramnamens beweist für sich genommen weder Identität noch Urheberschaft.

5.2 Kontaktdaten sind bei wesentlichen Änderungen zu berichtigen. Kann der Fotograf eine Angabe technisch nicht selbst ändern, genügt eine Nachricht an den Betreiber. Es besteht keine Verpflichtung, öffentlich einen bürgerlichen Namen als Künstler- oder Galerienamen zu verwenden, soweit keine gesetzlichen Transparenzpflichten entgegenstehen. Interne Identifikationsdaten und öffentliche Bereichsnamen werden getrennt behandelt.

5.3 Die Registrierung ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Auch eine elterliche Zustimmung eröffnet keinen Zugang für Minderjährige innerhalb dieses Angebots. Bei einem Unternehmenskonto muss die handelnde Person volljährig und vertretungsberechtigt sein. Die Volljährigkeit ist im Registrierungsabschluss wahrheitsgemäß zu bestätigen; diese Selbsterklärung ist kein amtlicher Altersnachweis. Ein Fotografenkonto allein begründet keine gewerbliche Tätigkeit und beseitigt keine Verbraucherrechte.

6 Passwort und gespeicherter Login

6.1 Das Passwort muss geheim gehalten und darf nicht gemeinsam mit dem Einladungslink weitergegeben werden. Für Teams sind abgestimmte, persönlich zugeordnete Zugänge zu verwenden. Bei Anzeichen unbefugter Nutzung informiert der Kontoinhaber den Betreiber unverzüglich im Rahmen des Zumutbaren. Eine Haftung allein deshalb, weil ein Vorgang technisch unter seiner Kennung stattgefunden hat, wird nicht vereinbart.

6.2 Die Funktion „angemeldet bleiben“ speichert einen geschützten Gerätezugang. Auf gemeinsam genutzten Geräten ist sie besonders sorgfältig zu verwenden. Der Zugang kann durch Abmelden beziehungsweise Abschalten der Funktion auf diesem Gerät beendet werden. Sperrungen und maßgebliche Kontoänderungen können bestehende Sitzungen ungültig machen. Einzelheiten und die gegenwärtige Laufzeit stehen in Teil B.

6.3 Die jeweils wirksam einzubeziehende Vertragsfassung muss ausdrücklich angenommen werden. Bestandsfotografen werden beim nächsten Login beziehungsweise beim nächsten Öffnen des Verwaltungsbereichs mit gespeichertem Login zur Zustimmung aufgefordert. Ohne diese stehen Uploads und Bildtextänderungen bis zur Klärung nicht zur Verfügung. Gesetzliche Auskunfts-, Beschwerde-, Widerrufs- und Beendigungsrechte bleiben erreichbar. Schweigen, ein gespeicherter Login oder eine bloße weitere Bildansicht gelten nicht als Zustimmung. Einzelheiten zu Änderungen enthält Abschnitt 33. Bei vergessenem Passwort kann im Adminbereich ein Link an die hinterlegte E-Mail-Adresse angefordert werden. Er ist 30 Minuten gültig und nur einmal verwendbar. Nach erfolgreicher Änderung werden frühere Anmeldungen des Kontos beendet; Bilder und Berechtigungen bleiben bestehen.

A3 Uploads Bildqualität und Sicherung

7 Zulässige Dateien und technische Verarbeitung

7.1 Der Fotograf darf nur Inhalte hochladen, die zum Zweck einer Fahrzeug-, Treffen- oder Eventgalerie passen und deren Bereitstellung rechtlich zulässig ist. Der reguläre Bildupload unterstützt nach dem gegenwärtigen Stand JPEG, PNG und WebP. Dateigrößen-, Speicher- und Verarbeitungsgrenzen werden im Uploadbereich angezeigt oder durch nachvollziehbare Fehlermeldungen erläutert.

7.2 Bilder mit mehr als 2.000 Pixeln an der längsten Kante werden für die Galerie auf höchstens 2.000 Pixel verkleinert. Kleinere Bilder werden nicht allein zur Erreichung dieser Kantenlänge vergrößert. Zusätzlich werden Vorschaubilder erzeugt. Eine notwendige Korrektur der Bildausrichtung sowie eine technische Neukodierung können Schärfe, Farbe, Kompression und eingebettete Metadaten verändern. Der Fotograf berücksichtigt dies vor dem Upload und kontrolliert die gespeicherte Fassung.

7.3 Der gewöhnliche Upload speichert die verarbeitete Galeriefassung und das Vorschaubild. Eine dauerhafte Ablage der unverkleinerten Originaldatei ist nicht Bestandteil dieser Grundfunktion. Temporäre Uploaddateien dienen der Verarbeitung und sind kein zugesichertes Originalarchiv. Dateien auf dem eigenen Gerät oder in einem früher verwendeten Dienst werden durch die Registrierung oder den Galerieupload nicht automatisch gelöscht.

8 Zuordnung und Inhaltspflege

8.1 Beim Upload ist das richtige Jahr verbindlich auszuwählen. Der Fotograf prüft ebenfalls das Treffen und seinen zugewiesenen Bereich. Für eine noch nicht bestehende Kombination kann das System eine eigene Galerie unter dem zugewiesenen Namen anlegen. Ein vorhandener Bereich darf nicht allein wegen abweichender Großschreibung oder eines Tippfehlers neu beansprucht werden.

8.2 Bilddateinamen und Beschreibungen können öffentlich sichtbar und über die Suche auffindbar sein. Vor dem Upload sind deshalb auch Namen zu prüfen, die auf dem lokalen Gerät lediglich als interne Arbeitshilfe dienten. Kundennamen, Telefonnummern, vertrauliche Projekttitel oder abwertende Kommentare gehören nicht ungeprüft in einen Dateinamen. Die technische Möglichkeit, einen Text einzugeben, ist keine rechtliche Freigabe.

8.3 Bei der gemeinsamen Bearbeitung mehrerer Bilder kontrolliert der Fotograf, ob die Beschreibung tatsächlich auf alle markierten Dateien zutrifft. Eine zutreffende Aussage über ein Fahrzeug darf nicht durch eine Sammelbearbeitung anderen Fahrzeugen oder Personen zugeordnet werden. Auch eine versehentliche Übernahme kann Berichtigungs- oder Schadensersatzpflichten nach den gesetzlichen Voraussetzungen auslösen.

9 Originale und Sicherungskopien

9.1 Der Fotograf bewahrt seine Originale und erforderliche Rechte- oder Einwilligungsnachweise selbst auf. Die Galerie ist ein Veröffentlichungsdienst und kein vereinbartes Ersatzarchiv für hochauflösende Bildbestände. Gleichwohl bleiben eigene gesetzliche Sorgfalts- und Sicherungspflichten des Betreibers bestehen; die Eigenvorsorge des Fotografen ist kein allgemeiner Haftungsausschluss.

9.2 Für Drucke oder spätere hochauflösende Verkäufe können die verkleinerten Fassungen unzureichend sein. Die vorliegenden Bedingungen versprechen weder eine bestimmte Druckqualität noch die nachträgliche Wiederherstellung verlorener Originalauflösung. Ein entsprechender Dienst muss gesondert vereinbart und technisch eingerichtet werden. Hochskalierung ersetzt nicht den Nachweis einer ausreichenden Ausgangsqualität.

A4 Urheberschaft und Rechte für den Galeriebetrieb

10 Verbleibende Rechte des Fotografen

10.1 Das Urheberrecht verbleibt beim jeweiligen Urheber. Der Upload bewirkt weder eine Übertragung der Urheberschaft noch einen ausschließlichen Erwerb sämtlicher Nutzungsrechte durch den Betreiber. Der Fotograf darf eigene Bilder grundsätzlich weiterhin selbst verwenden und anderweitig lizenzieren, soweit er dadurch keine bereits bestehenden Verpflichtungen verletzt.

10.2 Wer Aufnahmen anderer Personen hochlädt, benötigt eine ausreichende Berechtigung gerade für die vorgesehenen Nutzungen. Der bloße Besitz einer Datei, eine Teilnahme am Treffen, die Bezahlung eines Shootings oder das Eigentum am abgebildeten Fahrzeug ersetzt diese Berechtigung nicht. Bei Auftragsarbeiten sind Einschränkungen des Auftrags, zugesagte Exklusivität und Rechte des Auftraggebers vorab zu beachten.

11 Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts

11.1 Der berechtigte Fotograf räumt dem Betreiber für den Betrieb eines fortlaufenden öffentlichen Eventarchivs ein einfaches, zeitlich unbefristetes und räumlich für den weltweiten Internetabruf erforderliches Nutzungsrecht ein. Dieses Archivrecht soll grundsätzlich auch nach Beendigung des Fotografenkontos fortbestehen. Es gilt nur im hier beschriebenen Umfang und unter den gesetzlichen Grenzen; Einzelheiten enthält A12. Es umfasst das Speichern, technisch notwendige Vervielfältigen, Erstellen verkleinerter Fassungen und Vorschaubilder, öffentliche Zugänglichmachen in der Galerie sowie die Darstellung in der allgemeinen, persönlichen und eingebetteten Galerieansicht.

11.2 Eingeschlossen sind die technische Übertragung an Betrachter, die Bereitstellung freigegebener Dateien über die vorgesehenen Download- und Teilenfunktionen sowie die Zuordnung zu Jahren, Treffen, Fotografenbereichen und Suchergebnissen. Der Betreiber darf dabei Dateinamen und Beschreibungen nach den Moderationsregeln berichtigen, zurückhalten oder entfernen. Inhaltlich entstellende Bearbeitungen des Bildes sind nicht durch diese technische Erlaubnis gedeckt.

11.3 Der Betreiber darf geeignete Hosting- und Wartungsdienstleister einsetzen, soweit deren Zugriff und technische Nutzung für den vereinbarten Betrieb erforderlich sind. Daraus folgt kein selbständiges Recht dieser Dienstleister, die Bilder für eigene Werbung, Bilddatenbanken, KI-Training oder anderweitige Vermarktung zu verwenden. Erforderliche Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen sind vom Betreiber sicherzustellen.

11.4 Die Einbettung bezieht sich auf eine von der Galerie gelieferte Ansicht. Betreiber fremder Websites dürfen daraus keine weitergehenden Verwertungsrechte ableiten. Der Fotograf wird darauf hingewiesen, dass eine öffentliche und einbettbare Galerie auf unterschiedlichen Websites aufgerufen werden kann. Bei rechtsverletzenden oder irreführenden Einbettungen kommen Beschränkungen oder eine Entfernung nach Prüfung in Betracht.

12 Urheberbezeichnung und Vergütung

12.1 Der Betreiber ordnet Bilder dem zugewiesenen Fotografenbereich zu und erhält eine sachlich zutreffende Urheberbezeichnung, soweit sie technisch vorgesehen und bekannt ist. Falsche Zuordnungen können gemeldet werden. Der Fotograf darf einen Künstler- oder Instagramnamen verwenden. Bereits im Bild vorhandene Wasserzeichen werden nicht gezielt entfernt; eine technisch verkleinerte Darstellung kann ihre Lesbarkeit beeinflussen.

12.2 Für die hier beschriebene gemeinsame, unentgeltliche Galerieveröffentlichung ist kein vertragliches Einzelhonorar vereinbart. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Urhebers, insbesondere auf angemessene Vergütung, weitere Beteiligung und Auskunft, werden dadurch nicht ausgeschlossen.

12.3 Die vereinbarte unentgeltliche Nutzung umfasst den Galeriebetrieb, die private Social-Media-Freigabe nach A5 und die zweckgebundene Galeriewerbung nach A13. Nicht eingeschlossen sind eigenständige Werbung für andere Unternehmen oder Veranstaltungen, ein Bilderverkauf, Merchandising oder KI-Training. Für solche Nutzungen sind gesonderte Rechte und gegebenenfalls Vergütungen unmittelbar mit dem jeweiligen Berechtigten zu vereinbaren. Zwingende gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

A5 Private Bildnutzung Download und soziale Netzwerke

13 Begrenzte Freigabe für private Betrachter

13.1 Für die vom berechtigten Fotografen unter dieser Vertragsfassung freigegebenen Bilder vermittelt der Betreiber privaten Besuchern eine einfache unentgeltliche Erlaubnis, die angebotene Galeriefassung mit höchstens 2.000 Pixeln an der längsten Kante herunterzuladen und ausschließlich privat in eigenen Social-Media-Beiträgen und Storys zu verwenden. Die Bereitstellung erfolgt im hier beschriebenen Umfang; Rechte Dritter sind zusätzlich zu beachten. Die Nutzung für ein Unternehmen, eine Marke oder sonstige Werbezwecke ist von dieser Besucherfreigabe nicht umfasst.

13.2 Die Nutzungserlaubnis ist kein Eigentumsübergang und keine allgemeine Freigabe zur wirtschaftlichen Verwertung. Unzulässig bleiben insbesondere der Verkauf der Datei, die Aufnahme in kommerzielle Bildsammlungen, Werbeanzeigen, Produktverpackungen, gewerbliche Unternehmenswerbung und die Verwendung für diskriminierende oder irreführende Aussagen. Eine im Einzelfall gesetzlich erlaubte Nutzung wird durch diese vertragliche Regelung nicht eingeschränkt.

13.3 Bei jedem veröffentlichten Beitrag oder jeder Story ist der Instagramname des Fotografen gut lesbar zu nennen. Soweit die Plattform dies ermöglicht, soll der Fotograf zusätzlich verlinkt werden. Vorhandene Logos, Wasserzeichen und Urheberhinweise bleiben vollständig erkennbar. Ein Link zur Galerie ist willkommen, ersetzt die Fotografennennung aber nicht. Eine zusätzliche Pflicht, ein bestimmtes Betreiberprofil zu markieren, wird nicht vereinbart.

13.4 Besucher dürfen das Bild nicht zuschneiden, retuschieren, mit Filtern versehen, durch KI verändern, mit zusätzlichen Texten oder Grafiken überarbeiten oder Logos beziehungsweise Wasserzeichen entfernen oder verdecken. Rein technische, automatische Skalierung oder Kompression der Zielplattform ist nur insoweit umfasst, wie Motiv, Aussage und Urheberhinweise erhalten bleiben. Erforderlichenfalls ist eine Darstellungsart mit Rand statt eines Bildbeschnitts zu wählen. Weitergehende Änderungen benötigen eine gesonderte Erlaubnis des Berechtigten.

14 Grenzen bei abgebildeten Personen und Plattformlizenzen

14.1 Die Freigabe durch den Fotografen erfasst nur Rechte, über die er verfügen kann. Rechte abgebildeter Personen, an geschützten Gestaltungen, Marken oder Aufnahmen Dritter bleiben gesondert zu beachten. Die Zustimmung zur Veröffentlichung in einer Eventgalerie ist nicht zwangsläufig zugleich eine Zustimmung zu jeder Veröffentlichung auf einem weltweit betriebenen sozialen Netzwerk.

14.2 Wer ein Bild in ein soziales Netzwerk einstellt, muss die für diesen konkreten Zweck erforderlichen Rechte besitzen. Verlangt die gewählte Plattform von hochladenden Nutzern weitergehende Rechte, als diese Nutzungserlaubnis vermittelt, ist vor dem Upload eine zusätzliche Erlaubnis einzuholen oder auf den Upload zu verzichten. Der Betreiber verspricht keine pauschale Vereinbarkeit mit sämtlichen gegenwärtigen oder zukünftigen Plattformbedingungen.

14.3 Die Teilenfunktion öffnet nach technischer Verfügbarkeit ein Auswahlmenü des Browsers oder Betriebssystems. Die Galerie postet nicht selbständig im Instagram- oder Facebookkonto des Betrachters. Welche Apps, Beiträge oder Storyfunktionen angeboten werden, hängt vom Gerät, Browser, Betriebssystem und Zielanbieter ab. Eine erfolgreiche Übertragung an eine App sagt nichts über die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung aus.

15 Reichweite der Freigabe und externe Nutzung

15.1 Diese private Nutzungserlaubnis muss am Download beziehungsweise bei den Teilenhinweisen zugänglich sein. Für vor Inkrafttreten dieser Bedingungen übernommene Bilder gilt sie nur, wenn entsprechende Rechte bereits nachweisbar vorliegen oder vom Berechtigten wirksam nachträglich eingeräumt wurden. Ein pauschaler Haken eines Fotografen kann keine Rechte anderer Urheber an fremden Altbeständen ersetzen.

15.2 Eine spätere Entfernung aus der Galerie beendet die zukünftige Bereitstellung durch den Betreiber. Ob zuvor wirksam eingeräumte Nutzungen fortbestehen, richtet sich nach der jeweiligen Lizenz und zwingendem Recht. Rechteverletzende Verwendungen werden nicht dadurch zulässig, dass eine Datei zu einem früheren Zeitpunkt heruntergeladen werden konnte.

15.3 Anfragen von Unternehmen, zu kommerzieller Werbung, hochauflösenden Dateien oder Prints werden unmittelbar mit dem jeweiligen Fotografen geklärt und gegebenenfalls vergütet. Gegenwärtig verkauft oder vermittelt der Betreiber über diese Grundfunktion keine solchen Produkte. Für unerlaubte externe Verwendungen verfolgt der Fotograf seine eigenen Ansprüche selbst oder mit beauftragter Hilfe. Eine allgemeine Überwachung aller Social-Media-Nutzungen wird nicht zugesagt; eigene gesetzliche Pflichten des Betreibers bleiben bestehen.

A6 Personen Fahrzeuge Kennzeichen und fremde Rechte

16 Rechtmäßigkeit der Aufnahmen und ihrer Veröffentlichung

16.1 Der Fotograf prüft vor dem Upload, ob Herstellung, Besitz, Bearbeitung und geplante Veröffentlichung der Aufnahme rechtlich zulässig sind. Je nach Motiv und Verwendung können Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild, allgemeine Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, Markenrecht und vertragliche Aufnahmebedingungen betroffen sein. Die Prüfung muss den tatsächlichen Inhalt und den vorgesehenen Veröffentlichungskontext berücksichtigen.

16.2 Bei erkennbaren Personen ist eine tragfähige Rechtsgrundlage erforderlich. Wird eine Einwilligung verwendet, muss sie die konkrete Veröffentlichung und ihren Umfang abdecken und nachweisbar sein. Gesetzliche Ausnahmen sind keine pauschale Erlaubnis für jedes Eventfoto. Insbesondere machen die Teilnahme an einer Veranstaltung, ein Eintrittsticket oder die bloße Anwesenheit auf einem Parkplatz nicht jede Einzelaufnahme und spätere Weiterverwendung zulässig.

16.3 Bei Minderjährigen, besonders schutzbedürftigen Personen und Bildern aus sensiblen Situationen ist besondere Zurückhaltung geboten. Aufnahmen in erkennbar hilflosen, intimen, gesundheitlich belasteten oder beschämenden Situationen dürfen nicht zur Unterhaltung veröffentlicht werden. Zweifel sind vor einer Veröffentlichung zu klären; ein fragliches Bild kann zur Prüfung zunächst zurückgestellt werden.

16.4 Eine Beschreibung darf aus einem neutralen Bild keinen neuen sensiblen oder herabsetzenden Zusammenhang herstellen. Aus dem Besuch eines Treffens dürfen nicht ohne belastbare Grundlage politische Überzeugungen, Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung, Straftaten oder sonstige geschützte Eigenschaften abgeleitet werden. Solche Angaben gehören grundsätzlich nicht in eine Fahrzeugbeschreibung.

17 Fahrzeuge und Kennzeichen

17.1 Das Eigentum an einem Fahrzeug begründet nicht automatisch ein Urheberrecht an jeder Fotografie dieses Fahrzeugs. Umgekehrt erlaubt das Urheberrecht des Fotografen nicht jede Veröffentlichung personenbezogener Einzelheiten. Fahrzeugkennzeichen, Instagramnamen, Gesichter und Angaben zum Fahrer können im Zusammenhang mit anderen Informationen eine Person identifizierbar machen.

17.2 Der Fotograf verwendet vollständige Kennzeichen oder den Namen eines Fahrers nur, wenn dies für den vorgesehenen Zweck erforderlich und rechtlich gedeckt ist. Ist eine Zuordnung nicht notwendig oder bestehen schutzwürdige Interessen, sind personenbezogene Angaben wegzulassen beziehungsweise Kennzeichen oder Gesichter vor dem Upload geeignet unkenntlich zu machen. Eine bloße Behauptung des Hochladenden, der Betroffene werde schon einverstanden sein, genügt nicht als Nachweis.

17.3 Bei individuellen Designs, Kunstwerken, Logos, Innenräumen oder nicht öffentlich zugänglichen Veranstaltungsflächen können zusätzliche Rechte oder vertragliche Einschränkungen bestehen. Hausrecht und Aufnahmebedingungen des Veranstalters sind unabhängig von den Galeriefunktionen zu beachten. Die Bezeichnung eines Treffens in der Galerie ist keine Erklärung des Veranstalters, dass sämtliche dort aufgenommenen Fotos frei nutzbar seien.

18 Nachweise und Kooperation

18.1 Erforderliche Einwilligungen und Rechteketten sind zweckangemessen zu dokumentieren. Der Betreiber kann bei konkreten Zweifeln geeignete Nachweise anfordern. Es sind nur die für die Klärung erforderlichen Informationen zu übermitteln; nicht benötigte Ausweisdaten, Privatanschriften unbeteiligter Personen oder vollständige Kundenunterlagen sollen geschwärzt werden.

18.2 Der Fotograf informiert den Betreiber, wenn eine maßgebliche Erlaubnis fehlt, wirksam widerrufen wird oder sich ein relevanter Rechtsstreit ergibt. Der Betreiber bewertet auch seine eigene Verantwortung für die Veröffentlichung. Weder die Freigabe im Adminbereich noch eine zunächst ausgebliebene Beanstandung beseitigt Rechte Dritter oder ersetzt die gebotene Prüfung.

A7 Bildtexte Suchbegriffe und Angaben anderer Personen

19 Eigene Beschreibungen des Fotografen

19.1 Bildtexte sollen das tatsächlich gezeigte Motiv sachlich und nachvollziehbar beschreiben. Angaben zu Fahrzeugtyp, Farbe, Jahr, Veranstaltungsbezug oder einer berechtigten Namensnennung müssen nach dem Kenntnisstand des Fotografen zutreffen. Vermutungen über Eigentum, Fahrereigenschaft, Umbauten oder Ereignisse sind nicht als gesicherte Tatsachen darzustellen.

19.2 Unzulässig sind insbesondere bewusst falsche Identifizierungen, Beleidigungen, rassistische oder menschenverachtende Aussagen, Drohungen, sexuelle Belästigung, unerlaubte Werbung und die Offenlegung fremder privater Kontaktdaten. Dies gilt auch für versteckte Anspielungen, abwertende Dateinamen, Suchwortlisten und scheinbar humorvolle Zusätze. Eine rein technische Eingabefreigabe ändert daran nichts.

19.3 Instagramnamen dürfen nur zutreffend und rechtmäßig zugeordnet werden. Die Verwendung eines Namens zum Erzeugen zusätzlicher Reichweite, obwohl kein sachlicher Bezug zur Aufnahme besteht, ist nicht gestattet. Dass ein Name im Internet öffentlich auffindbar ist, erlaubt nicht ohne weitere Prüfung seine Verknüpfung mit beliebigen Bildern, Kennzeichen oder Behauptungen.

19.4 Der Fotograf korrigiert erkannte Fehler unverzüglich im Rahmen seiner Möglichkeiten und informiert bei bereits veröffentlichten, erheblich nachteiligen Angaben zusätzlich den Betreiber. Soweit eine Änderung zunächst in die Prüfwarteschlange gelangt, kann bis zur Freigabe die bisherige Beschreibung sichtbar bleiben. Bei dringenden Persönlichkeits- oder Datenschutzproblemen ist daher eine zusätzliche Bitte um sofortige Ausblendung erforderlich.

20 Private Hinweise von Besuchern

20.1 Besucher können zu einem veröffentlichten Bild einen eigenen Instagramnamen als Zuordnung vorschlagen, soweit die Funktion angeboten wird. Das Eingabefeld beginnt bei jedem Öffnen leer. Es zeigt keine bereits vorhandenen Namen, Einträge anderer Besucher, Anzahl früherer Hinweise oder fremde Prüfentscheidungen an. Die Funktion dient keiner öffentlichen Kommentarunterhaltung.

20.2 Eingereichte Namen werden dem Betreiber zur Prüfung bereitgestellt. Fotografenkonten erhalten nach dem vorgesehenen Berechtigungskonzept keinen Zugriff auf die vollständige Liste dieser Besucherhinweise. Eine interne Freigabe kann den Namen als zusätzlichen Suchbezug zum Bild nutzbar machen. Bei einer passenden Suche kann das Bild dann erscheinen, ohne dass der Name als sichtbarer Bildtext ausgegeben wird.

20.3 Die fehlende sichtbare Liste ist daher keine Zusicherung vollständiger Vertraulichkeit. Eine Person, die nach einem Namen sucht, kann aus den Treffern auf einen Zusammenhang schließen. Auch ein Suchbezug kann falsch sein oder Persönlichkeitsrechte betreffen. Die Entscheidung über seine Freigabe bleibt beim Betreiber und darf bei einem nachvollziehbaren Einwand überprüft werden.

20.4 Ein Besucherhinweis beweist weder das Eigentum am Fahrzeug noch die Identität des Einreichenden, die Fahrerrolle oder die Urheberschaft des Fotografen. Eingaben sind grundsätzlich eigene Erklärungen der einreichenden Person. Sie dürfen nicht ohne Prüfung als vom Fotografen bestätigte Bildbeschreibung dargestellt werden.

21 Zurechnung und Berichtigung

21.1 Der Fotograf ist nicht allein deshalb für einen fremden Hinweis verantwortlich, weil er das zugehörige Foto hochgeladen hat. Eine Verantwortlichkeit kann sich aus eigenem Verhalten nach den gesetzlichen Regeln ergeben, etwa wenn er einen unzutreffenden Hinweis selbst veranlasst, bewusst übernimmt oder als eigene Aussage weiterverbreitet. Eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Besucher wird nicht vereinbart.

21.2 Betreiberänderungen an Beschreibungen und Suchzuordnungen sind ebenfalls nach den gesetzlichen Verantwortlichkeiten zu beurteilen. Wer einen Fehler meldet, muss nicht zuerst den Fotografen finden oder einen Gastbeitrag öffentlich kommentieren. Eine präzise Nachricht an die im Anbieterabschnitt genannte Kontaktadresse genügt zur Einleitung der Prüfung.

A8 Freigabe Wortfilter und Moderation

22 Veröffentlichung und nachträgliche Kontrolle

22.1 Neue Bilder und Änderungen an Bildtexten durch Fotografen werden grundsätzlich sofort veröffentlicht, soweit der Wortfilter keinen Treffer meldet und keine bestehende Sperre entgegensteht. Die neue Fassung ersetzt bei unveröffentlichten oder gesperrten Bildern nicht die erforderliche Freigabe. Zurückgehaltene Inhalte erscheinen im eigenen Verwaltungsbereich als ausstehend oder zurückgewiesen. Andere Betrachter erhalten aus diesem Status keinen Anspruch auf Einsicht in unveröffentlichte Dateien oder interne Kontaktdaten.

22.2 Veröffentlichte neue Inhalte werden dem Betreiber zur nachträglichen Kontrolle angezeigt. Eine vorherige menschliche Prüfung jedes Beitrags findet nicht statt. Die Prüfung orientiert sich am Zweck der Galerie, diesen Bedingungen, konkreten Hinweisen auf Rechteverletzungen und den gesetzlichen Anforderungen. Sie kann rechtliche, sachliche, technische und gestalterische Gesichtspunkte berücksichtigen. Weder die automatische Veröffentlichung noch die Aufnahme in die Kontrollübersicht ist eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit noch eine verbindliche Zusage, ein bestimmtes Foto zu veröffentlichen.

22.3 Der Betreiber darf Inhalte zur Klärung zurückhalten, offensichtlich unzutreffende Zuordnungen berichtigen, Beschreibungen zur Überarbeitung zurückgeben oder bereits veröffentlichte Inhalte vorläufig ausblenden. Eine vollständige Löschung ist insbesondere bei festgestellten Rechtsverletzungen, wirksamen Löschansprüchen oder Beendigung der Nutzung möglich. Maßnahmen müssen ihrem Anlass angemessen sein.

23 Automatisierter Wortfilter

23.1 Zur Unterstützung der Textprüfung kann ein vom Betreiber gepflegter Wortfilter eingesetzt werden. Er prüft Dateinamen, eingereichte Beschreibungen und Instagramhinweise anhand hinterlegter Begriffe und Suchregeln. Er analysiert nicht den visuellen Bildinhalt und kann auch bei Texten keine vollständige Erkennung gewährleisten. Ein Treffer kann dazu führen, dass ein neuer Bildtext zunächst nicht veröffentlicht beziehungsweise als automatisch zurückgewiesen gekennzeichnet wird. Bereits veröffentlichte Texte werden durch einen neuen abgelehnten Änderungsvorschlag nicht automatisch ersetzt.

23.2 Der Wortfilter ist kein verlässlicher Nachweis eines rechtswidrigen Inhalts. Zusammengesetzte Wörter, Namen, fremdsprachige Begriffe, Schreibvarianten und sachliche Zitate können Fehlalarme auslösen. Umgekehrt kann eine unzulässige Aussage ohne erkannten Filterbegriff bestehen. Der Fotograf darf eine manuelle Prüfung verlangen und den beabsichtigten Zusammenhang erläutern.

23.3 Nur das Hauptkonto des Betreibers darf die Sperrliste verwalten oder einen Treffer nach Prüfung übergehen. Die vollständige Liste wird Fotografen nicht offengelegt. Eine fehlende Offenlegung der Liste darf die Erläuterung einer konkreten Moderationsentscheidung und die Möglichkeit einer begründeten Beanstandung nicht ersetzen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird die tragende Begründung mitgeteilt.

23.4 Eine menschliche Freigabe nach einem Filtertreffer ist keine allgemeine Freistellung von Verantwortung. Neue Tatsachen, die eine rechtliche Neubewertung erfordern, können eine erneute Prüfung auslösen. Die Galerie verwendet für diese Funktion keine automatische Entscheidung darüber, ob eine Person Eigentümer eines Fahrzeugs, Vertragspartner oder Straftäter ist.

24 Rechte der Beteiligten und Kontomaßnahmen

24.1 Bei einer begründeten Beanstandung berücksichtigt der Betreiber sowohl die Rechte der betroffenen Person als auch die Äußerungs- und Urheberinteressen des Fotografen. Bei akuter Gefahr oder klar erkennbaren Rechtsverletzungen kann eine vorläufige Sperrung ohne vorherige Rückfrage notwendig sein. Soweit rechtlich zulässig, wird dem betroffenen Kontoinhaber anschließend eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

24.2 Wiederholte oder erhebliche Verstöße können zu einer Einschränkung von Funktionen oder zur Sperrung des Kontos führen. Bei behebbaren, nicht besonders schweren Verstößen kommt zunächst eine Aufforderung zur Abhilfe in Betracht. Die fehlende technische Löschberechtigung eines Fotografen hindert ihn nicht daran, eine Entfernung zu beantragen oder gesetzliche Rechte geltend zu machen.

24.3 Gesetzliche Informations-, Begründungs-, Melde- und Beschwerdepflichten, insbesondere soweit der Digital Services Act auf das Angebot anwendbar ist, bleiben unberührt. Etwaige Größenausnahmen sind konkret zu prüfen und werden nicht pauschal für die gesamte Galerie beansprucht.

A9 Meldungen Auskunft und Umgang mit Rechtsverletzungen

25 Einreichung einer Meldung

25.1 Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige Bilder, Bildtexte oder Suchzuordnungen können ohne Registrierung unmittelbar an Anmeldung (at) carsmeetphotographers.de gesendet werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fotografen ist dafür keine Voraussetzung. Allgemeine Fragen zum Motiv, eine private Absprache oder Kaufanfragen sollen zunächst an den beim Bild genannten Fotografen gerichtet werden. Private Kontaktdaten des Fotografen werden hierzu nicht öffentlich offengelegt.

25.2 Für eine zügige Zuordnung sollen die genaue Bild- oder Galerieadresse, möglichst die Bildkennung, die beanstandete Textstelle und eine verständliche Begründung angegeben werden. Hilfreich sind eine kurze Darstellung des eigenen Bezugs zum Inhalt und geeignete Nachweise. Sensible Unterlagen sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Übersendung vollständiger Ausweise ist ohne konkreten Anlass nicht erforderlich.

25.3 Eine Meldung soll nach bestem Wissen richtig und vollständig sein. Bewusst falsche Meldungen zur Schädigung eines Fotografen oder zur Unterdrückung rechtmäßiger Inhalte sind nicht zulässig. Eine vertretbare, gutgläubige rechtliche Einschätzung ist dagegen nicht allein deshalb missbräuchlich, weil sie später nicht bestätigt wird.

25.4 Soweit für die gesetzlichen Meldeverfahren erforderlich, sind Name und erreichbare elektronische Kontaktadresse anzugeben. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen bleiben bestehen. Der Betreiber bearbeitet auch hinreichend konkrete Hinweise ohne umfangreiche Formalien, insbesondere wenn die mögliche Rechtsverletzung aus den angegebenen Umständen unmittelbar nachvollziehbar ist.

26 Prüfung und Kommunikation

26.1 Meldungen werden individuell geprüft. Es besteht kein automatisches Melde- oder Löschsystem allein aufgrund einer Nutzerangabe. Der Betreiber muss bei begründeter Kenntnis und anwendbaren Handlungspflichten selbst tätig werden; eine bloße Weiterleitung an den Fotografen genügt dann nicht. Auch eine Nachricht, die den Betreiber nur in Kopie erreicht, kann eine solche Kenntnis vermitteln. Bei konkreter Dringlichkeit kommen vorläufige Sichtbarkeitsbeschränkungen vor Abschluss der Prüfung in Betracht.

26.2 Soweit zur Entscheidung erforderlich und rechtlich zulässig, erhält der Fotograf eine inhaltliche Zusammenfassung der Beanstandung. Private Kontaktdaten der meldenden Person werden nicht routinemäßig weitergegeben. Umgekehrt erhält ein Beschwerdeführer nicht allein aufgrund seiner Meldung die Privatanschrift, Telefonnummer, Passwortinformationen oder vollständigen Kontounterlagen des Fotografen.

26.3 Auskünfte an Behörden, Gerichte oder private Anspruchsteller erfolgen nur auf einer einschlägigen Rechtsgrundlage und im erforderlichen Umfang. Vertragliche Kooperationspflichten ersetzen eine solche Grundlage nicht. Der Betreiber kann gesetzlich zur Auskunft, Sicherung oder Übermittlung bestimmter Informationen verpflichtet sein und darf dies nicht durch ein absolutes Vertraulichkeitsversprechen ausschließen.

26.4 Soweit gesetzlich vorgesehen, werden Eingang, Entscheidung, maßgebliche Gründe und mögliche Rechtsbehelfe mitgeteilt. Das Verfahren wird sorgfältig, zügig und ohne willkürliche Behandlung durchgeführt. Fehlende Angaben können nachgefragt werden, soweit sie für eine konkrete Prüfung erforderlich sind. Eine Prüfentscheidung ist kein rechtskräftiges Urteil. Gerichtliche und behördliche Wege bleiben unberührt; eine automatisierte Bestätigung ersetzt keine inhaltliche Bearbeitung.

27 Eigenständige Rechte

27.1 Beschwerden, Datenschutzanfragen, eine Meldung an die zuständige Behörde und gerichtliche Rechtsbehelfe werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen. Niemand muss eine endgültige Entscheidung des Betreibers abwarten, wenn ihm das Gesetz einen unmittelbaren Rechtsbehelf oder vorläufigen Rechtsschutz eröffnet.

27.2 Ein Wunsch nach Auskunft über die eigenen Daten ist von einem allgemeinen Interesse an fremden Kontodaten zu unterscheiden. Die Datenschutzrechte einer betroffenen Person können auch Herkunft, Empfänger und Verarbeitungszwecke ihrer Daten betreffen; zugleich sind die Rechte anderer Personen zu berücksichtigen. Eine pauschale Herausgabe aller Gastangaben oder des gesamten Fotografenprofils wird nicht zugesagt.

27.3 Die Galerie ist kein Notrufdienst. Bei akuter Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit sind zuständige Notfallstellen einzuschalten. Eine zusätzliche Meldung an den Betreiber kann dazu dienen, gefährdende Veröffentlichungen schnell zu entfernen, ersetzt aber keine notwendige unmittelbare Hilfe.

A10 Verantwortung Haftung und Ansprüche Dritter

28 Verantwortungsbereiche

28.1 Der Fotograf ist für eigenes vertragswidriges oder rechtsverletzendes Verhalten nach den gesetzlichen Voraussetzungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere schuldhaft unberechtigte Uploads, rechtswidrige Bildtexte und unzutreffende Angaben, die er selbst erstellt oder sich zu eigen macht. Eine Haftung ohne Verschulden wird durch diese Bedingungen nicht zusätzlich begründet, soweit sie nicht bereits gesetzlich besteht.

28.2 Der Betreiber bleibt für seine eigenen Handlungen, seine vertraglichen Pflichten und seine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach dem Gesetz verantwortlich. Eine redaktionelle Freigabe beseitigt keine zwingenden Ansprüche gegen den Betreiber. Ebenso führt sie nicht automatisch dazu, dass jede inhaltliche Behauptung des Fotografen als vom Betreiber garantiert anzusehen ist.

28.3 Eingaben anderer Besucher, eigenständige Änderungen durch den Betreiber und Handlungen fremder Plattformen werden dem Fotografen nicht allein aufgrund seines Kontos zugerechnet. Entscheidend bleiben die tatsächliche Beteiligung, Kenntnis, gegebenenfalls bestehende Pflichten und die gesetzlichen Zurechnungsregeln. Die Beweislast wird nicht pauschal auf den Fotografen verlagert.

29 Haftung des Betreibers

29.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Unbeschränkt bleibt ebenfalls die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Übernommene Garantien gelten nach ihrem jeweiligen Inhalt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

29.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

29.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie dürfen nicht so ausgelegt werden, dass gesetzliche Verbraucherrechte oder die Haftung für eine nicht bereitgestellte vertragliche Hauptleistung unzulässig entfallen.

29.4 Der Umfang eines ersatzfähigen Datenverlusts richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich eines nachgewiesenen Mitverschuldens. Es wird weder eine stets unbegrenzte Haftung für jede beliebige Fremddatei noch ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Datenverlustschäden vereinbart. Die vereinbarte Begrenzung des Dienstes auf verkleinerte Galeriefassungen ist bei der Bestimmung der geschuldeten Leistung zu berücksichtigen.

30 Berechtigte Ansprüche Dritter

30.1 Nimmt ein Dritter den Betreiber wegen einer vom Fotografen schuldhaft verursachten Verletzung eigener Pflichten berechtigt in Anspruch, kann der Betreiber Ersatz nach den gesetzlichen Regeln verlangen. Eine Freistellung umfasst nur die dadurch zurechenbar verursachten, erforderlichen und angemessenen Kosten. Unberechtigte Forderungen, allein vom Betreiber verursachte Schäden und nicht zurechenbare Gastangaben sind davon nicht allein wegen des Uploads erfasst.

30.2 Der Betreiber informiert den Fotografen über relevante Ansprüche, soweit dies zulässig und zumutbar ist, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung und beachtet seine Schadensminderungspflicht. Ein Anerkenntnis oder Vergleich soll nicht ohne sachlichen Grund zu Lasten des Fotografen geschlossen werden. Die gesetzlichen Einwendungen und Möglichkeiten des Nachweises eines fehlenden oder geringeren Schadens bleiben erhalten.

30.3 Pauschale Vertragsstrafen für jeden Filtertreffer, feste Strafzahlungen für versehentliche Schreibfehler und eine automatische Übernahme sämtlicher Anwaltskosten unabhängig vom Anspruchsgrund werden nicht vereinbart. Die Nutzung eines automatischen Filters ersetzt weder den Nachweis einer Pflichtverletzung noch den einer zurechenbaren Schadenshöhe.

A11 Laufzeit Beendigung und Änderungen

31 Laufzeit und Kündigung

31.1 Das unentgeltliche Fotografenkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Der Fotograf kann jederzeit ohne Frist in Textform, insbesondere per E-Mail, kündigen. Der Betreiber bestätigt die Beendigung und prüft deren Folgen für Kontodaten, unveröffentlichte Inhalte, fortbestehende Lizenzen und gesetzliche Ansprüche.

31.2 Der Betreiber kann das unentgeltliche Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ordentlich kündigen. Zwingende gesetzliche Vorgaben und bereits wirksam zugesagte Leistungen bleiben zu beachten. Beide Parteien können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Soweit Abhilfe möglich und eine vorherige Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist, ist sie zu gewähren.

31.3 Bei vermutetem Kontomissbrauch kann der Zugang vorläufig gesperrt werden. Eine Sicherheitssperre ist keine Kündigung und beendet nicht automatisch rechtmäßige Bildveröffentlichungen. Rechteverletzungen können eine sofortige Ausblendung erfordern.

32 Folgen für Bilder und personenbezogene Daten

32.1 Die Kontobeendigung beendet Upload- und Bearbeitungszugriff. Die ausdrücklich vereinbarte Archivlizenz soll für rechtmäßig veröffentlichte Bilder fortbestehen; eine gewöhnliche Kündigung oder ein Kontowechsel begründet keinen automatischen Entfernungsanspruch. Vereinbarter Zweck, weiterhin zulässige Datenverarbeitung und zwingende Rechte bleiben maßgeblich. Für Galeriewerbung gilt ergänzend A13.

32.2 Abwicklungskopien, rechtmäßig gesicherte Beweise und gesetzlich aufzubewahrende Daten bleiben nur im erforderlichen Umfang erhalten. Ein interner Sicherungsbedarf erlaubt nicht automatisch weitere öffentliche Anzeige. Für Fristen gilt Teil B. Das Interesse an einem vollständigen Eventarchiv hebt gesetzliche Löschungsrechte nicht auf.

32.3 Eine Löschung aus der Galerie entfernt keine Kopien auf fremden Geräten. Eigene gesetzliche Pflichten zur Information von Empfängern und zu angemessenen Maßnahmen bleiben bestehen; eine weltweite Rückholung wird nicht garantiert.

33 Neue Fassungen und ausdrückliche Zustimmung

33.1 Jede nachträglich veröffentlichte Vertragsfassung erhält eine eigene Versionskennung und wird vor ihrer Annahme vollständig lesbar und speicherbar bereitgestellt. Wesentliche Änderungen werden verständlich bezeichnet. Eine Änderung allein im Hintergrund oder die bloße Fortsetzung des gespeicherten Logins ersetzt keine Vereinbarung. Eine Datenschutzhinweis-Aktualisierung allein ist keine neue Einwilligung.

33.2 Beim nächsten Login beziehungsweise nächsten Zugang zum Verwaltungsbereich werden betroffene Fotografen zur erneuten ausdrücklichen Zustimmung aufgefordert. Bis zur Entscheidung werden Uploads und Änderungen gesperrt, soweit dem keine fortbestehenden vertraglichen Ansprüche entgegenstehen; erforderliche Übergangsfristen sind zu beachten. Zugriff auf die Texte, Kontakt, Kontobeendigung und gesetzliche Rechte bleibt möglich. Eine neue Annahme wird mit Konto, konkreter unveränderlicher Fassung und Zeitpunkt dokumentiert.

33.3 Bei Ablehnung kann der Fotograf die Klärung oder Beendigung des Kontos verlangen. Es werden keine Bilder automatisch gelöscht und keine zusätzlichen Bildrechte rückwirkend als erteilt behandelt. Bereits bestehende Rechte richten sich nach ihrer bisherigen Grundlage. Soll eine neue Erlaubnis auch bestehende eigene Bilder erfassen, müssen die betroffenen Bereiche und der zusätzliche Nutzungsumfang bei der Zustimmung eindeutig erkennbar sein.

34 Recht und Streitbeilegung

34.1 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Schutzvorschriften, die insbesondere Verbrauchern nach dem Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustehen. Gesetzliche Zuständigkeiten und Gerichtsstände bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Betreibers wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

34.2 Sind einzelne Klauseln unwirksam oder nicht einbezogen, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Es tritt nicht automatisch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche, zulasten des Fotografen erweiterte Ersatzklausel an ihre Stelle. Der übrige Vertrag bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang bestehen.

34.3 Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsbehelfe bleiben zugänglich. Verbrauchern wird das in Teil C1 geregelte Widerrufsrecht eingeräumt.

A12 Archivlizenz und fehlende Selbstlöschung

35 Dauerhafte Dokumentation als Vertragszweck

35.1 Die Galerie dient auch der fortlaufenden Dokumentation vergangener Treffen. Ihre Jahresübersichten sollen nicht allein deshalb unvollständig werden, weil ein Fotograf später kein aktives Konto mehr verwendet. Die einfache Archivlizenz aus Abschnitt 11 ist deshalb zeitlich unbefristet angelegt und soll die rechtmäßig veröffentlichten Galeriefassungen einschließlich ihrer erforderlichen Vorschaubilder auch nach einer gewöhnlichen Kontobeendigung erfassen. Eine ausschließliche Bindung des Fotografen oder ein Verbot eigener weiterer Verwertungen entsteht dadurch nicht.

35.2 Die Archivlizenz dient der fortlaufenden Dokumentation von Treffen und Fotografien in der Galerie. Zusätzlich gilt nur die ausdrücklich vereinbarte Galeriewerbung nach A13. Eine Beendigung des Kontos führt weder automatisch zum Ende dieser zweckgebundenen Erlaubnisse noch zur Entfernung rechtmäßig veröffentlichter Bilder. Andere Werbezwecke, Verkäufe und Nutzungen bleiben gesonderter Vereinbarung vorbehalten. Die Grenzen in Abschnitt 37 und zwingende gesetzliche Rechte gelten uneingeschränkt.

35.3 Die Fortführung eines öffentlich zugänglichen Archivs ist ein vereinbarter Nutzungszweck, aber kein Versprechen des Betreibers, jedes Bild unbegrenzt aufzubewahren. Der Betreiber kann den Dienst nach den Vertragsregeln ändern oder beenden und muss erforderliche Sperrungen oder Löschungen vornehmen können. Aus der Archivlizenz folgt auch keine Pflicht des Fotografen, verloren gegangene Bilder erneut bereitzustellen.

36 Keine Löschberechtigung im Fotografenkonto

36.1 Fotografenkonten verfügen über keine Berechtigung, Bilder, Galerien, Jahresbereiche oder Treffen selbst zu löschen. Das gilt auch für eigene Uploads und für leere oder umbenannte Galerien. Die Berechtigung zum Hochladen und Bearbeiten von Bildtexten enthält keine Befugnis, fremde Bereiche zu entfernen oder sich durch eine Umbenennung deren Inhalte zuzuordnen.

36.2 Diese Begrenzung betrifft die technische Rollenverteilung. Sie schließt weder die Beendigung des eigenen Kontos noch einen begründeten Antrag auf Ausblendung, Berichtigung oder Löschung aus. Solche Anliegen sind an den Betreiber zu richten. Bei einem nachvollziehbaren Rechtsproblem kann zunächst eine vorläufige Ausblendung erfolgen, während die Rechtslage und der erforderliche Umfang der endgültigen Maßnahme geklärt werden.

36.3 Der Betreiber darf nicht unter Berufung auf eine fehlende Schaltfläche die Bearbeitung eines gesetzlichen Anspruchs verweigern. Umgekehrt begründet die Bitte, ein Foto aus persönlicher Bequemlichkeit oder allein wegen eines Plattformwechsels zu entfernen, nicht automatisch einen vertraglichen Anspruch auf Aufgabe einer wirksam fortbestehenden Archivlizenz. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung, ihre Wirksamkeit und die Rechte der betroffenen Personen.

37 Zwingende Grenzen und Nachweise

37.1 Gesetzliche Widerrufs-, Widerspruchs-, Löschungs-, Rückrufs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben erhalten. Dazu können insbesondere datenschutzrechtliche Ansprüche, Rechte abgebildeter Personen, ein wirksamer urheberrechtlicher Rückruf oder Folgen einer erheblichen Vertragsverletzung gehören. Es wird kein pauschaler Verzicht auf diese Rechte vereinbart. Ob ihre jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen.

37.2 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnis und datenschutzrechtliche Zulässigkeit sind getrennt zu beurteilen. Ein wirksam lizenziertes Foto darf nicht allein deshalb öffentlich bleiben, wenn seine Veröffentlichung aus einem anderen rechtlichen Grund unzulässig geworden ist. Ein privat betriebenes Eventarchiv beansprucht nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung gesetzliche Sonderprivilegien für Archive im öffentlichen Interesse.

37.3 Für Altbestände müssen die eingeräumten Rechte und ihr Umfang nachvollziehbar feststehen. Die erstmalige Annahme dieser Bedingungen bedeutet keine rückwirkende Bestätigung früherer Rechtsverletzungen und keine Verfügung über fremde Rechte. Eine zusätzliche Vereinbarung über bestehende Bilder muss die betroffenen Bestände ausreichend bestimmen. Ohne eine solche Grundlage darf ihre dauerhafte Nutzung nicht aus einem neuen Zugang abgeleitet werden.

A13 Unentgeltliche Werbung für die Galerie

37a Zweck und Umfang der Erlaubnis

37a.1 Der berechtigte Fotograf gestattet dem Betreiber zusätzlich, seine entsprechend freigegebenen Bilder unentgeltlich, nicht ausschließlich und weltweit zur Darstellung und Bewerbung der CmP-Galerie und der dort präsentierten Fotografen zu verwenden. Diese Erlaubnis gilt zeitlich unbefristet innerhalb des beschriebenen Zwecks. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben erhalten.

37a.2 Umfasst sind Beiträge und Storys auf den eigenen Social-Media-Kanälen der Galerie, Inhalte auf der Galeriewebsite, digitale und gedruckte Vorstellungen der Galerie gegenüber Veranstaltern und Fotografen sowie Ankündigungen und Darstellungen von Galerieaktionen. Dazu können CarBattle, Bildabstimmungen, Präsentationen einzelner Fotografen und galeriebezogene Verlosungen gehören. Eine etwaige entgeltliche Platzierung darf ebenfalls ausschließlich diesem vereinbarten Galeriezweck dienen; sie vermittelt dem Werbemedium keine eigene anderweitige Bildlizenz.

37a.3 Eine Verlosungsankündigung mit einem Foto erlaubt nicht automatisch die Herstellung, den Verkauf oder die Verschenkung von Prints oder Merchandisingartikeln mit diesem Motiv. Solche Verwertungen sind gesondert zu vereinbaren. Für Abstimmungen und Gewinnspiele sind außerdem die jeweils erforderlichen Teilnahme-, Datenschutz- und Plattformregeln festzulegen. Dieser Abschnitt aktiviert kein Gewinnspiel und ersetzt diese Regeln nicht.

37b Gestaltung und Fotografennennung

37b.1 Der Betreiber darf für die Galeriewerbung erklärende und werbende Texte zum Foto hinzufügen, etwa Aktionsbezeichnung, Galeriename, Veranstaltungsbezug oder Vorstellung des Fotografen. Die Zuordnung zum Fotografen muss zutreffend bleiben. Der Instagramname wird gut lesbar genannt und nach Möglichkeit verlinkt. Bereits vorhandene Signaturen, Logos und Wasserzeichen bleiben erhalten und werden nicht durch hinzugefügte Texte verdeckt.

37b.2 Die Erlaubnis umfasst notwendige Vervielfältigungen, technische Größenanpassungen und die Veröffentlichung der so gestalteten Fassung. Eine freie Retusche, KI-Veränderung, Entfernung von Bildelementen, inhaltliche Entstellung oder ein neuer Bildbeschnitt wird nicht eingeräumt. Auch zulässige Texte dürfen das Bild nicht in einen rassistischen, diskriminierenden, pornografischen oder sonst rechtswidrigen Zusammenhang stellen oder unzutreffende Tatsachen über abgebildete Personen behaupten.

37c Grenzen und fortdauernde Nutzung

37c.1 Eigenständige Werbung für eigene Veranstaltungen des Betreibers, auch unter einer anderen Bezeichnung, sowie Werbung für fremde Unternehmen oder Veranstalter gehört nicht zu dieser Erlaubnis. Dafür gelten dieselben Voraussetzungen einer gesonderten Absprache und gegebenenfalls Vergütung wie bei sonstigen gewerblichen Interessenten. Die bloße Erwähnung eines dokumentierten Treffens bei der Bewerbung des Galeriearchivs ist davon zu unterscheiden.

37c.2 Die vereinbarte Galeriewerbung darf bei rechtmäßigem Fortbestand der Lizenz auch nach einer gewöhnlichen Kontobeendigung fortgesetzt werden; innerhalb des vereinbarten Zwecks sind auch neue Veröffentlichungen zulässig. Daraus darf nicht wahrheitswidrig eine gegenwärtige aktive Mitarbeit oder Empfehlung durch den ausgeschiedenen Fotografen abgeleitet werden. Gesetzliche Rückrufs-, Widerrufs-, Datenschutz- und Löschungsrechte werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

37c.3 Die Erlaubnis gilt nur für Bilder und Rechte, über die der zustimmende Fotograf tatsächlich verfügen kann. Für vorhandene Bilder müssen der betroffene Bestand und eine gegebenenfalls zusätzliche Rechtseinräumung nachvollziehbar feststehen. Rechte abgebildeter Personen sind gesondert zu prüfen; eine Galerieerlaubnis ist keine automatische Einwilligung dieser Personen in jede Werbenutzung. Ungeklärte Motive werden nicht allein auf diese Vertragsklausel gestützt werblich verwendet.

C1 Widerruf bei Verbraucherkonten

62 Anwendungsbereich

62.1 Für Verbraucher wird für das hier beschriebene unentgeltliche Fotografenkonto ein Widerrufsrecht nach Maßgabe dieses Abschnitts eingeräumt, auch soweit seine gesetzliche Eröffnung im Einzelfall gesondert zu beurteilen ist. Weitergehende zwingende Verbraucherrechte bleiben bestehen. Verbraucher handelt, wer das Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

62.2 Dieser Abschnitt gilt nicht als Belehrung für spätere kostenpflichtige Bildkäufe, Druckaufträge, Abonnements oder Provisionsdienste. Solche Verträge benötigen eine auf ihren jeweiligen Gegenstand abgestimmte rechtliche Gestaltung. Die bloße Einladung in eine Galerie schließt keinen Kaufvertrag über Prints ab.

63 Widerrufsbelehrung

Sie können den Vertrag über Ihr Fotografenkonto innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, teilen Sie Mathias Böhm, FRZN.time Photography, Sebastian-Bach-Straße 47, 04109 Leipzig, Deutschland, E-Mail Anmeldung (at) carsmeetphotographers.de, Telefon 0175 9211389, durch eine eindeutige Erklärung mit, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine E-Mail genügt. Zusätzlich steht unter https://carsmeetphotographers.de/widerruf.html die Funktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung. Nach Angabe von Name, Vertragsbezug und E-Mail-Adresse wird die Erklärung mit „Widerruf bestätigen“ abgesendet. Der Eingang wird mit Inhalt und Zeitpunkt bestätigt. Sie können auch die folgende Vorlage verwenden, müssen dies aber nicht.

Bei wirksamem Widerruf wird der Zugang beendet und die Rückabwicklung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Da für das hier beschriebene Konto kein Entgelt vereinbart ist, fällt dafür keine Kontogebühr oder pauschale Widerrufsgebühr an. Der Widerruf wird nicht durch den bloßen ersten Login oder einen ersten Upload automatisch ausgeschlossen.

Eine ausschließlich auf dem widerrufenen Vertrag beruhende neue Nutzungserlaubnis wird bei der Rückabwicklung nicht als uneingeschränkt fortbestehende Archivlizenz behandelt. Für bereits veröffentlichte Inhalte werden die gesetzlichen Folgen, etwaige unabhängig davon bestehende Rechte und Rechte Dritter geprüft. Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder beschränkt weiterverarbeitet, soweit dafür ein eigenständiger zulässiger Grund besteht.

64 Freiwillige Vorlage

An Mathias Böhm, FRZN.time Photography, Sebastian-Bach-Straße 47, 04109 Leipzig, Deutschland, Anmeldung (at) carsmeetphotographers.de.

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über mein Fotografenkonto bei der Galerie Cars meet Photographers / Deep on Island.

Name: _______________________________________________

Benutzername oder Einladungs-E-Mail: ______________________

Datum des Vertragsabschlusses, soweit bekannt: ______________

Anschrift: ______________________________________________

Datum: _________________________________________________

Unterschrift nur bei Erklärung auf Papier: ____________________

Eine fehlende Verwendung dieses Formulars macht eine anderweitig eindeutige Widerrufserklärung nicht unwirksam. Sensible Nachweise sind nur zu übermitteln, soweit sie im konkreten Fall zur Zuordnung erforderlich sind.